Sach- und Geldzuwendungen

Mit Bescheid des Finanzamt München vom 17.04.2023 ist die Deutsche Gesellschaft für Erste Hilfe (DGEH) e. V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff. AO dient.

Die Gesellschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
– Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege;
– Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
– Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
– Förderung der Unfallverhütung. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 7, 11 und 12 AO.

Wir stellen für jede Zuwendung, unabhängig von Höhe, Umfang oder Art eine Zuwendungsbestätigung aus.

Kontakt
Deutsche Gesellschaft für Erste Hilfe (DGEH) e. V.
Sachgebiet XII/4-5
Postfach 15 03 05
80043 München
Telefon +49 89 2627-0
Telefax +49 89 2627-11900
E-Mail poststelle@dgeh.de