Recht und Steuern
Dieser Fachbereich befasst sich mit allen (steuer-) rechtlichen und buchhalterischen Angelegenheiten. Es handelt sich überwiegend um gesellschaftsinterne Vorgänge.
Für Mitglieder und Zuwender (Spender) ist dieser Fachbereich dann zuständig, wenn es um die Buchung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen und die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen geht. Mit Bescheid des Finanzamt München vom 17.04.2023 ist die Deutsche Gesellschaft für Erste Hilfe (DGEH) e.V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff. AO dient. Die Gesellschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; Förderung der Unfallverhütung. Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 7, 11 und 12 AO.
Wir stellen für jede Zuwendung, unabhängig von der Höhe oder dem Umfang, eine Zuwendungsbestätigung aus.
Ansprechpartner:
Deutsche Gesellschaft für Erste Hilfe (DGEH) e. V.
Fachbereich XII/4 (Recht und Steuern)
Frau Stefanie Herrle
Telefon (089) 2627-12402
Telefax (089) 2627-12499
E-Mail Stefanie.Herrle@dgeh.de